Stand der Technik
Laut Produkthaftungsgesetz müssen Sie im Falle einer Beanstandung beweisen, dass Sie nach dem „Stand der Wissenschaft und Technik“ fertigen.
Diesen finden Sie z.B. in aktuell gültigen Normen oder Richtlinien.
Anfang 2015 trat die neue VDI/VDE-Richtlinie 2862 Blatt 2 in Kraft, die zum ersten Mal „Mindestanforderungen zum Einsatz von Schraubsystemen und –werkzeugen“ im allgemeinen Maschinenbau festlegt.